AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Le Club Gastro GmbH für die Nutzung der CLUB MEMBER CARD

Die CLUB MEMBER CARD ist ein von der Le Club Gastro GmbH („Kartenaussteller“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungssystem für den Liquid- Touch- Belvedere- Armand- Club.

Unser Club ist ausschliesslich unseren Members vorbehalten. Liquid Memberships werden nur an Personen ab 21 Jahren abgegeben (Ladies ab 18). Belvedere Lounge Memberships werden nur an Personen ab 24 und Touch Memberships an Personen ab 30 (Ladies ab 28) abgegeben. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgewiesen werden. Bei einem Verstoss gegen die Clubetikette kann die Karte jederzeit entzogen werden. Eine Membership ist kostenlos, garantiert aber nicht den kostenlosen Eintritt.

Für die Nutzung des elektronischen Zahlungssystems gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem jeweiligen Karteninhaber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 21. April 2010

 

§ 1 Vertragsbeziehungen 

(1) Mit dem Bezug der CLUB MEMBER CARD kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der CLUB MEMBER CARD als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.

(2) Nimmt der Karteninhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in  Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und den angeschlossenen Vertragsstellen.

§ 2 Leistungsumfang 

(1) Mit der CLUB MEMBER CARD kann der Karteninhaber an Eventtagen und an weiteren freigegebenen Veranstaltungstagen innerhalb des Clubs Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen. Bei jedem  Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der CLUB MEMBER CARD gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.

(2) Der Kartenaussteller schuldet nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit der CLUB MEMBER CARD bezahlt werden können.

§ 3 Erwerb 

(1) Die CLUB MEMBER CARD ist über das Antragsformular unter der Homepage www.liquid-bern oder www.touch-club.ch erhältlich. Ein Antrag kann ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

 (2) Der Karteninhaber erwirbt kein Eigentum an der CLUB MEMBER CARD. Die CLUB MEMBER CARD berechtigt lediglich zur Verfügung über das Kartenguthaben und Einlass in den Club.

§ 4 Stationäre Aufladung 

(1) Die CLUB MEMBER CARD ist (wieder-) aufladbar. Die Kosten  der Aufladung entsprechen dem Nennwert des vom Karteninhaber gewählten Aufladebetrags. Die CLUB MEMBER CARD kann ab Einlass bis zum offiziellen Veranstaltungsende an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb und an  den Infokassen im Club aufgeladen werden. 

§ 5 Internet-Aufladung 

(1) Die CLUB MEMBER CARD kann auch zu Lasten einer Kreditkarte des Karteninhabers auf der Homepage www.liquid-bern oder www.touch-club.ch aufgeladen werden. Der Karteninhaber ermächtigt den Kartenaussteller bzw. dessen Vertragspartner SIX Multipay AG oder Postfinance die Kreditkarte des Karteninhabers mit dem fälligen Aufladebetrag zu belasten. Als Zahlungsempfänger auf der Kreditkartenabrechnung erscheint Le Club Gastro GmbH

(2) Die Aufladung der CLUB MEMBER CARD kann sich aus technischen Gründen bis zu ca. einer Stunde verzögern. 

(3) Der Aufladebetrag wird auf das vom Karteninhaber im Rahmen des Aufladevorgangs angegebene CLUB MEMBER KONTO aufgebucht.

(4) Eine Rechnung für die Aufladung der CLUB MEMBER CARD mittels Kreditkarte wird

auf schriftliche Anforderung des Karteninhabers unter Angabe des Aufladedatums und der CLUB MEMBER CARD Nummer erstellt. Für die Erstellung der Rechnung wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Eine Rechnungserstellung später als 30 Tage nach Aufladung ist nicht möglich. 

(5) Der Kartenaussteller ist berechtigt, den Aufladebetrag bei einer Rückbelastung vorübergehend bis zur Klärung der Rückbelastung zu sperren.

§ 6 Gültigkeitsdauer 

Die CLUB MEMBER CARD kann ab Erwerb ohne zeitliche Begrenzung verwendet werden. Bei einem Verstoss gegen die Clubetikette kann die Karte jederzeit entzogen werden.

§ 7 Rücktausch 

(1) Der Karteninhaber kann den Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert in Münzen und Banknoten oder in Form einer Überweisung auf ein Konto verlangen. Im Falle der Überweisung wird das Kartenguthaben mit Transaktionskosten belastet. Ein Rücktausch eines Kartenguthabens von weniger als 05.00 Sfr. erfolgt nicht. Eine Auszahlung in Teilbeträgen ist nicht möglich. 

(2) Bei Entzug der CLUB MEMBER CARD kann der Karteninhaber Rücktausch  innerhalb von zwei Jahren verlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktausch ausgeschlossen.

(3) Ein Rücktausch ist an den hierfür ausgewiesenen Informations- Stellen im Club zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.

§ 8 Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen

(1) Etwaige Reklamationen hinsichtlich der CLUB MEMBER CARD können an: Le Club Gastro GmbHGenfergasse 10CH - 3011 Bern

Phone  +41 31 951 98 26
Fax         +41 31 951 98 23
Mail       office@liquid-bern.ch

gerichtet werden. 

(2) Einwendungen, die die Höhe des Kartenguthabens betreffen, sind spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Kenntniserlangung anzuzeigen.

§ 9 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch 

(1) Der Karteninhaber hat die CLUB MEMBER CARD mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.

(2) Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der CLUB MEMBER CARD trägt der Karteninhaber. Die Berechtigung des Karteninhabers wird von den Akzeptanz- und Rücktauschstellen nicht geprüft.

(3) Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

§ 10 Haftung 

(1) Der Kartenaussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der CLUB MEMBER CARD bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.

(2) Ansprüche gegen den Kartenaussteller auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Kartenaussteller oder den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Kartenausstellers ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

(3) Die Haftungsfreizeichnung des § 10 (2) gilt nicht,  wenn der Schadenersatzanspruch aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultiert. Sofern eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt wurde, ist die Ersatzpflicht auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(4) Unberührt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Soweit die Haftung des Kartenausstellers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Kartenausstellers.

§ 11 Anwendbares Recht

Es gilt Schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand befindet sich beim Sitz des Kartenausstellers.